Sollte ich mich für meine Weltreise arbeitslos melden, wenn ich meinen Job kündige?
Du hast dich erstens dafür entschieden, für eine längere Zeit auf Weltreise zu gehen und zweitens ist für dich klar, dafür, deinen zu kündigen? Dann stellst du dir sicherlich die Frage, ob du dich folglich beim Arbeitsamt für deine Weltreise arbeitslos melden solltest oder es sogar musst.
Aus diesem Grund haben wir diesen Beitrag geschrieben. Wir wollen dir die Frage beantworten. Darüber hinaus gehen wir im weiteren Verlauf auf Fragen ein, wie beispielsweise:
- Was sagt das Arbeitsamt dazu?
- Bekomme ich nach der Rückkehr von meiner Weltreise Arbeitslosengeld?
- Ist es schlimm, dass ich arbeitslos bin und auf Weltreise gehe?
- Was muss ich alles machen, um mich für meine Weltreise arbeitslos zu melden?
- Wie verhält es sich mit der Sperrfrist, wenn ich auf der Weltreise bin?
Stehst du im Gegenteil noch vor der Entscheidung, ob du für deine Weltreise deinen Job kündigen willst oder musst, dann schau am besten vorher in unserem Beitrag zum Thema “KÜNDIGEN” vorbei. Hier zeigen wir dir auf, was du für Möglichkeiten hast. Weitere wichtige Themen für die Vorbereitung auf eine Weltreise sind zudem:
SOLLTE ICH MICH FÜR MEINE WELTREISE ARBEITSLOS MELDEN, WENN ICH MEINEN JOB KÜNDIGE?
Hinweis: Der Beitrag beinhaltet nur unser Wissen/Meinung/Interpretation des Gesetzes und gibt dir einen guten Überblick. Im Zweifel solltest du also selbst noch einmal genauer bei den offiziellen Quellen nachfragen.
DAS FINDEST DU IN UNSEREM BLOG – WELTREISE ARBEITSLOS MELDEN?:
# 1: WARUM IST ES WICHTIG?# 2: WAS MUSS ICH ALLES BEACHTEN?
# 3: FAZIT THEMA WELTREISE UND ARBEITSLOS MELDEN.

# 1: FÜR DEINE WELTREISE ARBEITSLOS MELDEN? – WARUM IST ES WICHTIG?
Natürlich fragst du dich, warum du dir Gedanken übers arbeitslos melden machen solltest, wenn du auf Weltreise gehst und es für dich klar ist, dass du folglich für die Zeit kein Geld vom Arbeitsamt bekommst. Deshalb ließ den Beitrag weiter und du wirst verstehen, warum das Thema „Weltreise arbeitslos melden“ auch für dich wichtig ist.
Zwei Gründe sollten dir helfen zu verstehen, dass die Themen Weltreise und Arbeitsamt zusammengehören, wenn du für deine Weltreise deinen Job kündigst.
FÜR WELTREISE ARBEITSLOS MELDEN = ARBEITSLOSENGELD NACH DER RÜCKKEHR.
Der erste und wichtigste Grund, weshalb du dich für deine Weltreise arbeitslos melden solltest ist, dass du dadurch sicherstellst, dass du nach deiner Weltreise Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt bekommst. Dies aber natürlich nur, wenn du nicht unmittelbar nach der Rückkehr wieder einen Job beginnst. Grund hierfür ist, dass du in Deutschland 4 Jahre Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, wenn der Anspruch auf dieses einmal vom Arbeitsamt festgestellt wurde. Folglich bedeutet das, wenn du dich einmal vor deiner Weltreise arbeitslos gemeldet hast und das Arbeitsamt festgestellt hat, dass du ein Anrecht auf Arbeitslosengeld hast, dann kannst du dich gemütlich auf Reisen begeben. Danach hast du dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, obwohl du in der Zwischenzeit nicht in Deutschland gearbeitet hast.
VERFALL DES ANSPRUCHS AUF ARBEITSLOSENGELD NACH DEINER WELTREISE.
Wenn du dich nicht meldest und länger als ein Jahr unterwegs bist, dann verlierst du deinen gesamten Anspruch auf Arbeitslosengeld. Weil du mindestens 12 Monate in den letzten 30 Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein musst (Anwartschaft), um in Deutschland das Anrecht auf Arbeitslosengeld zu haben. Verstreichen also von deiner Kündigung bis zum Tag, an dem du Geld beziehen möchtest, mehr als 18 Monate, so verlierst du den gesamten Anspruch. Außer, der Anspruch wurde einmal festgestellt. Dann hast du 4 Jahre Zeit, um ihn in Anspruch zu nehmen. Das ist im ersten Moment nicht so relevant, wenn du ganz sicher weniger als 18 Monate auf Weltreise sein willst. Jedoch nimmst du dir, wenn du dich nicht beim Arbeitsamt meldest, die Flexibilität eventuell länger unterwegs zu sein.
FÜR WELTREISE ARBEITSLOS MELDEN = DIE SPERRFRIST VERSTREICHT, WÄHREND DU AM STRAND LIEGST.
Der zweite Grund dafür, dass du dich vor deiner Weltreise arbeitslos meldest, ist die Sperrfrist. Da du für deine Weltreise selber kündigen musst oder dich mit deinem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen musst, sieht das Arbeitsamt deine Arbeitslosigkeit folglich als selbst herbeigeführt an. Das hat wiederum zur Folge, dass das Arbeitsamt dich mit einer Sperrfrist von bis zu 3 Monaten belegen kann, in denen du kein Anrecht auf Arbeitslosengeld hast, obwohl dein Anspruch festgestellt worden ist. Somit bekommst du in den ersten 3 Monaten kein Arbeitslosengeld und der Gesamtanspruch auf Arbeitslosengeld verkürzt sich von 12 Monaten auf 9 Monate.
SPERRFRIST UMGEHEN.
In der Regel wirst du bei einer Kündigung von deiner Seite oder einem Aufhebungsvertrag nicht um eine Sperrfrist herumkommen. Außer du hast einen guten Grund, deinen Job zu kündigen. Beispielsweise Mobbing am Arbeitsplatz. Ich finde ja, dass eine Weltreise ebenfalls ein guter Grund ist, um seinen Job zu kündigen. Jedoch denke ich auch, dass mir da kein Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit zustimmen wird und diesen Grund für die Aufhebung der Sperrfrist anerkennen wird.
DAS GUTE ZULETZT.
Das Gute ist jedoch, dass die Sperrfrist ab dem ersten Tag läuft, ab dem auch dein Anrecht auf Arbeitslosengeld beginnt. Kündigst du beispielsweise zum 01.01. eines Jahres, so meldest du dich ab diesem Tage arbeitslos. Dem zufolge beginnt die Sperrfrist ab dem 01.01. Wenn du nun am 15.01. auf deine Weltreise aufbrichst und dich vom Arbeitsmarkt abmeldest, dann läuft deine Sperrfrist weiter ab. Sie verstreicht also, während du am Strand liegst oder auf Abenteuertour bist. Aber nur, wenn du dich vor deiner Weltreise arbeitslos meldest.
# 2: WAS MUSS ICH ALLES BEACHTEN, WENN ICH MICH VOR MEINER WELTREISE ARBEITSLOS MELDEN WILL?
Hier findest du nun alle Informationen, die du benötigst, um dir deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach deiner Weltreise zu sichern. Zudem sicherst du dir so, dass deine Sperrfrist beim Arbeitsamt bereits während du auf der Weltreise bist verstreichen zu lassen und damit du Stress und Ärger mit dem Arbeitsamt nach deiner Rückkehr von der Weltreise vermeidest.
TEIL 1: MELDE DICH ZEITIG ARBEITSSUCHEND.
Sobald du den Zeitpunkt deiner Arbeitslosigkeit kennst, weil du beispielsweise deine Kündigung eingereicht hast oder der Aufhebungsvertrag unterzeichnet ist, solltest du dich für deine Weltreise arbeitssuchend melden. Das ist wichtig, da es der erste Teil der Meldung ist, die du benötigst, um dich für deine Weltreise arbeitslos zu melden.
WANN SOLLTE ICH MICH ARBEITSSUCHEND MELDEN?
Die vom Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) angegebene Frist liegt bei 3 Tagen, nachdem du weißt, dass die Arbeitslosigkeit eintritt. Das bedeutet, du solltest direkt nach dem Einreichen der Kündigung oder nach dem Unterzeichnen des Aufhebungsvertrages deine Arbeitssuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit vornehmen. Im Gegenteil führt eine sehr frühe Kündigung dazu, dass du mit der Meldung warten musst, wenn es noch mehr als 3 Monate bis zum Eintreffen deiner Arbeitslosigkeit ist. Grund hierfür ist, dass das Arbeitsamt vorschreibt, dass die Meldung frühestens 3 Monate vor dem Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen kann.
WIE KANN ICH MICH ARBEITSSUCHEND MELDEN?
Die Arbeitssuchendmeldung kannst du einfach online oder telefonisch unter 0800 4555500 machen. Natürlich kannst du dich auch bei der für dich zuständigen Agentur für Arbeit persönlich arbeitsuchend melden. Wenn du dich persönlich für deine Weltreise arbeitssuchend melden willst, dann findest du hier das für dich zuständige Arbeitsamt (Agentur für Arbeit)
TEIL 2: MELDE DICH ARBEITSLOS.
Als Nächstes musst du dich bei der Agentur für Arbeit für deine Weltreise arbeitslos melden. Das Arbeitsamt unterscheidet zwischen arbeitssuchend und arbeitslos, weil dich die Agentur für Arbeit während der Phase, in der du arbeitssuchend gemeldet bist, dabei unterstützen möchte, dass du einen neuen Job findest. Dadurch soll etwa die Meldung zur Arbeitslosigkeit abgewendet werden. Dass es für dich nicht relevant ist, da du einen anderen Plan verfolgst, solltest du dem Arbeitsamt an der Stelle nicht direkt unter die Nase binden.
WANN SOLLTE ICH MICH ARBEITSLOS MELDEN?
Du musst dich spätestens am Tag arbeitslos melden, an dem du tatsächlich arbeitslos bist. Hast du beispielsweise zum 31.12. eines Jahres gekündigt, dann musst du dich spätestens am 31.12. für deine Weltreise arbeitslos melden. Mache es aber am besten so früh wie möglich. Weil eine frühzeitige Meldung bedeutet, dass du damit auch rechtzeitig den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen kannst. Somit solltest du die Meldung zur Arbeitslosigkeit spätestens 2 Wochen vor der Arbeitslosigkeit machen. Frühestens kannst du sie aber, wie die Meldung zum Status arbeitssuchend, 3 Monate vor Beginn deiner Arbeitslosigkeit vornehmen.
WIE KANN ICH MICH ARBEITSLOS MELDEN?
Für deine Weltreise arbeitslos melden kannst du dich entweder online oder persönlich in der für dich zuständigen Agentur für Arbeit. Wenn du dich persönlich für deine Weltreise arbeitslos melden willst, dann findest du hier das für dich zuständige Arbeitsamt (Agentur für Arbeit).
Möchtest du dich für deine Weltreise online arbeitslos melden, dann ist es Voraussetzung, dass die Online-Funktion deines Personalausweises freigeschaltet ist. Grund hierfür ist, dass du dich bei der Meldung zur Arbeitslosigkeit über diese Funktion ausweisen musst. Kümmere dich also rechtzeitig darum, dass die Ausweisfunktion freigeschaltet ist. Deshalb findest du hier weitere Informationen, um die Funktion freizuschalten. Ansonsten musst du dich persönlich in der Agentur für Arbeit vorsprechen.
TEIL 3: STELLE DEINEN ANTRAG AUF ARBEITSLOSENGELD.
Wenn du dich für deine Weltreise erstens arbeitssuchend und zweitens arbeitslos gemeldet hast, dann kannst du deinen Antrag auf Arbeitslosengeld einreichen. Wichtig dafür ist, dass ein Anspruch festgestellt werden kann. Folglich musst du die oben angesprochene Anwartschaft erfüllen. Daher musst du in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Es muss nicht bei einem und demselben Arbeitgeber gewesen sein, weil alle Beschäftigungen zusammengerechnet werden können. Du musst lediglich auf insgesamt mindestens 12 Monate kommen.
WANN SOLLTE ICH MEINEN ANTRAG AUF ARBEITSLOSENGELD STELLEN?
Es ist ausreichend, wenn du den Antrag auf Arbeitslosengeld 2 Wochen vor Beginn der Arbeitslosigkeit erreichst. Aber gerade, wenn du beabsichtigst, relativ zeitnah nach deiner Arbeitsende auf die Weltreise zu gehen, solltest du den Antrag möglichst frühzeitig einreichen. Weil, die Feststellung sollte erfolgt sein, bevor du dich vom Arbeitsmarkt wieder abmeldest. Folglich, bevor du dich aus dem Staub ins Ausland machst. Lass dir nach der Meldung zur Arbeitslosigkeit also nicht mehr unnötig viel Zeit, sondern mache es rechtzeitig.
WIE KANN MEINEN ANTRAG AUF ARBEITSLOSENGELD STELLEN?
Deinen Antrag auf Arbeitslosengeld kannst du online ausfüllen und einreichen. Willst du es nicht online machen, dann kannst du einerseits den Antrag telefonisch unter 0800 4555500 anfordern. Das Arbeitsamt sendet dir den Antrag dann per Post zu. Andererseits kannst du dir den Antrag auch bei dem für dich zuständigen Arbeitsamt abholen. Das für dich zuständige Arbeitsamt findest du hier.
Für den Antrag benötigst du die Arbeitsbescheinigungen der Arbeitgeber, bei denen du innerhalb der letzten zwei Jahre gearbeitet hast. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Angaben zu machen und kann das entweder online übermitteln oder aber einen Vordruck einer Arbeitsbescheinigung ausfüllen.
TEIL 4: SEI ARBEITSLOS.
Es hört sich zwar komisch an, dass ein Punkt „sein arbeitslos“ ist, jedoch ist dieser Punkt wichtig für deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach deiner Weltreise. Der Grund ist, dass du tatsächlich mindestens einen Tag arbeitslos mit einem festgestellten Anspruch sein musst, damit du dir diesen Anspruch für die nächsten 4 Jahre sicherst und deine Sperrfrist während deiner Weltreise abläuft.
Das bedeutet wiederum, plane deinen Abflug so ein, dass du noch in Deutschland bist, wenn du deinen ersten offiziellen Tag der Arbeitslosigkeit hast. Hast du beispielsweise vor, zum 31.12. eines Jahres zu kündigen, dann kannst du nicht deinen Resturlaub nutzen und dich schon früher auf den Weg in die Freiheit machen. Denn du musst bis zum 02.01. in Deutschland bleiben und kannst dich erst danach auf den Weg machen. Weil nur so warst du mindestens einen Tag (01.01) arbeitslos.“
TEIL 5: MELDE DICH BEIM ARBEITSAMT AB.
Natürlich ist der Job des Arbeitsamtes, dich wieder in den Job zu bekommen. Wichtig für dich ist, dass du dem Sachbearbeiter auch signalisierst, dass du schnell wieder auf den Arbeitsmarkt möchtest. Wenn du ein sehr gutes Gefühl hast, dann kannst du ihm auch sagen, dass du dich bald auf den Weg ins Ausland machst in der Hoffnung, dass er dich dann in Ruhe lässt. Hast du aber gegenteilig kein gutes Gefühl dabei, dann spiele das Spiel einfach mit und denke einfach an deine baldige Auszeit. Weil unnötigen Stress willst du sicherlich vermeiden.
Sobald du offiziell einen Tag arbeitslos warst und du damit deinen Anspruch gesichert hast und deine Sperrfrist abläuft, kannst und musst du dich vor der Abreise abmelden. Hierzu musst du einfach spätestens einen Tag vor Abflug beim Arbeitsamt unter 0800 4555500 anrufen und ihnen mitteilen, dass du auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst, weil du dich für eine unbestimmte Zeit im Ausland aufhalten wirst.
# 3: FAZIT ZUM THEMA WELTREISE UND ARBEITSLOS MELDEN.
Als Fazit haben wir dir nochmal die Gründe und alle Punkte, die du beachten musst, wenn du dich für deine Weltreise arbeitslos melden willst, aufgelistet.
Das Thema ist zwar wichtig, jedoch nicht wirklich kompliziert. Folglich musst du nicht viel Zeit und Nerven verwenden. Halte dich einfach an die verschiedenen Punkte, wenn du dich für deine Weltreise arbeitslos melden willst.
WARUM IST ES WICHTIG; DASS ICH MICH FÜR MEINE WELTREISE ARBEITSLOS MELDE?
Zwei Gründe sprechen für die Meldung beim Arbeitsamt, wenn du für deine Weltreise deinen Arbeitsvertrag kündigst oder einen Aufhebungsvertrag mit deinem Arbeitgeber vereinbarst.
- Sicherung der Ansprüche auf Arbeitslosengeld für 4 Jahre, damit du nach deiner Weltreise die Möglichkeit hast, Arbeitslosengeld zu beziehen, wenn du nicht direkt in einen neuen Job startest.
- Ablauf der Sperrfrist für die selbstverschuldete Arbeitslosigkeit bereits während du auf deiner Weltreise bist, damit du direkt Arbeitslosengeld bekommst, wenn du wieder zurück bist.
WAS MUSS ICH MACHEN, UM MICH FÜR MEINE WELTREISE ARBEITSLOS ZU MELDEN?
Der Ablauf der Meldung zur Arbeitslosigkeit ist relativ einfach. Lediglich gibt es ein paar Fristen und Formalien, die du einhalten musst.
- Innerhalb von 3 Tagen nach der Kenntnis über deine baldige Arbeitslosigkeit musst du dich arbeitssuchend melden.
- Spätestens am Tag der Arbeitslosigkeit musst du dich, zum Tag der eintretenden Arbeitslosigkeit, arbeitslos melden.
- Spätestens 2 Wochen vor der Arbeitslosigkeit musst du den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.
- Als Nächstes musst du für mindestens einen Tag arbeitslos sein, mit einem festgestellten Anspruch.
- Warst du mindestens einen Tag arbeitslos, deine Ansprüche sind damit gesichert und die Sperrfrist läuft ab, musst du dich bei der Agentur für Arbeit vom Arbeitsmarkt abmelden.
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